Navigation überspringen Sitemap anzeigen


Studenten mit Zimmer im Elternhaus zahlen Zweitwohnungssteuer

Für die Zweitwohnungssteuer kommt es auf das Innehaben einer Zweitwohnung an, nicht zweier Wohnungen.

Auch ein Student, der bei seinen Eltern nur ein Kinderzimmer bewohnt, dort aber weiter seinen Erstwohnsitz hat, muss Zweitwohnungssteuer zahlen. Nicht das Wohnen in zwei Wohnungen, sondern das Wohnen in einer Zweitwohnung unterliegt der Zweitwohnungssteuer, meint das Finanzgericht Berlin-Brandenburg. Mit dieser Meinung stellt sich das Finanzgericht gegen die Urteile verschiedener Oberverwaltungsgerichte, weswegen es die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen hat.


Anbieter: Modernes Marketing GmbH
Bei der Nutzung dieses Dienstes werden zum Zweck der Darstellung von Online-Informationen Daten an den genannten Anbieter übermittelt. Außerdem ist es wahrscheinlich, dass dieser Anbieter Daten (z.B. Cookies) auf Ihrem Gerät speichert.

Datenschutzerklärung

Zum Seitenanfang