Navigation überspringen Sitemap anzeigen


Schuldzinsenabzug nach einer Umschuldung

Nach einer Umschuldung können die Schuldzinsen nicht komplett dem fremdvermieteten Gebäudeteil zugeordnet werden, wenn die Aufteilung der Darlehen nicht von Anfang an bestand.

Der volle Abzug von Schuldzinsen nach einer Umschuldung ist ausgeschlossen, wenn die Herstellungskosten bei einem gemischt genutzten Gebäude nicht von Anfang an bestimmten Gebäudeteilen zugeordnet waren. Die ursprünglich fehlende Zuordnung kann auch nicht nachgeholt werden. Ein Darlehen steht daher nicht im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer vermieteten Wohnung, wenn Sie es zwar dieser Wohnung subjektiv zuordnen, aber alle Herstellungskosten des gemischt genutzten Gesamtgebäudes einheitlich über ein Zwischenfinanzierungskonto begleichen und das gesondert aufgenommene Darlehen lediglich dazu verwenden, den Zwischenkredit zurückzuführen.


Anbieter: Modernes Marketing GmbH
Bei der Nutzung dieses Dienstes werden zum Zweck der Darstellung von Online-Informationen Daten an den genannten Anbieter übermittelt. Außerdem ist es wahrscheinlich, dass dieser Anbieter Daten (z.B. Cookies) auf Ihrem Gerät speichert.

Datenschutzerklärung

Zum Seitenanfang