Navigation überspringen Sitemap anzeigen


Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften

Über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften wird erst im Jahr der Verrechnung entschieden.

Über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften, die im Entstehungsjahr nicht ausgeglichen werden können, ist im Jahr der Verrechnung zu entscheiden, nämlich dann, wenn Sie in den Folgejahren positive Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielen. Erst zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob es sich um berücksichtigungsfähige und abziehbare Verluste handelt. Ein gesondertes Feststellungsverfahren ist weder notwendig, noch vom Gesetz vorgesehen.


Anbieter: Modernes Marketing GmbH
Bei der Nutzung dieses Dienstes werden zum Zweck der Darstellung von Online-Informationen Daten an den genannten Anbieter übermittelt. Außerdem ist es wahrscheinlich, dass dieser Anbieter Daten (z.B. Cookies) auf Ihrem Gerät speichert.

Datenschutzerklärung

Zum Seitenanfang