Navigation überspringen Sitemap anzeigen


Reduzierter Sonderausgabenabzug für Lebensversicherungen

Der Sonderausgabenabzug für Lebensversicherungsbeiträge wird ab 2004 gekürzt.

Unter den zahlreichen Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der reduzierten Einkommensteuertarife hat auch der Sonderausgabenabzug für Lebensversicherungsbeiträge zu leiden. Diese Beiträge sind nämlich ab 2004 nur noch zu 88 % als Vorsorgeaufwendungen zu berücksichtigen. Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug bleibt weiterhin eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren.


Anbieter: Modernes Marketing GmbH
Bei der Nutzung dieses Dienstes werden zum Zweck der Darstellung von Online-Informationen Daten an den genannten Anbieter übermittelt. Außerdem ist es wahrscheinlich, dass dieser Anbieter Daten (z.B. Cookies) auf Ihrem Gerät speichert.

Datenschutzerklärung

Zum Seitenanfang