Navigation überspringen Sitemap anzeigen


Vorsteuerabzug aus der Anschaffung von Luxussportwagen

Ob ein Luxussportwagen noch als Firmenwagen durchgeht oder als unangemessener Repräsentationsaufwand gilt, bei dem der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist, hängt sehr vom Einzelfall ab.

In zwei Verfahren hat sich das Finanzgericht Hamburg mit dem Vorsteuerabzug für Sportwagen befasst, die die Unternehmer jeweils als Firmenwagen angeschafft hatten. Auch wenn die Fälle recht ähnlich liegen und die Sportwagen in beiden Fällen mit einem Kaufpreis zwischen 150.000 und 300.000 Euro eindeutig zum Luxussegment gehören, hat das Gericht unterschiedlich entschieden. Einen Lamborghini Aventador sah das Gericht als unangemessenen Repräsentationsaufwand an, womit auch der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung ausscheidet. Bei einem Ferrari California ging das Gericht dagegen davon aus, dass zwar private Interessen bei der Anschaffung eindeutig eine Rolle spielten, der Sportwagen aber auch zur Eröffnung substantieller Geschäftschancen geführt hat.


Anbieter: Modernes Marketing GmbH
Bei der Nutzung dieses Dienstes werden zum Zweck der Darstellung von Online-Informationen Daten an den genannten Anbieter übermittelt. Außerdem ist es wahrscheinlich, dass dieser Anbieter Daten (z.B. Cookies) auf Ihrem Gerät speichert.

Datenschutzerklärung

Zum Seitenanfang