Navigation überspringen Sitemap anzeigen


Kleinunternehmerregelung bei der Differenzbesteuerung

Der Europäische Gerichtshof muss darüber entscheiden, wie die Jahresumsätze eines Kleinunternehmers bei der Differenzbesteuerung für Gebrauchtwaren berechnet werden.

Ein Unternehmer, der im vergangenen Jahr nicht mehr als 17.500 Euro an Umsätzen erzielt hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro an Umsätzen erzielt, kann bei der Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung nutzen. Was genau als Umsatz zählt, ist jedoch nicht immer eindeutig: Ob bei der Differenzbesteuerung für Gebrauchtwaren der Gesamtrechnungsbetrag als Umsatz zählt oder nur die umsatzsteuerpflichtige Differenz zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis des Unternehmers (Handelsspanne), muss jetzt der Europäische Gerichtshof entscheiden. Der Bundesfinanzhof tendiert wie schon das Finanzgericht vor ihm dazu, nur die Handelsspanne als Grundlage für den Jahresumsatz heranzuziehen, hat aber die Frage dem Europäischen Gerichtshof zur abschließenden Klärung vorgelegt.


Anbieter: Modernes Marketing GmbH
Bei der Nutzung dieses Dienstes werden zum Zweck der Darstellung von Online-Informationen Daten an den genannten Anbieter übermittelt. Außerdem ist es wahrscheinlich, dass dieser Anbieter Daten (z.B. Cookies) auf Ihrem Gerät speichert.

Datenschutzerklärung

Zum Seitenanfang