Navigation überspringen Sitemap anzeigen


Grundsteuer auf dem Prüfstand

Das Bundesverfassungsgericht muss über die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer entscheiden, während die neue Große Koalition über eine weitere Form der Grundsteuer nachdenkt.

Die Grundsteuer gehört mit 13 Mrd. Euro jährlich zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Sie ist aber derzeit auch eine der umstrittensten Steuern. Die Kritik macht sich an zwei Punkten fest. Aus politischer Sicht problematisch ist, dass die Grundsteuer die Spekulation mit Bauland begünstigt und damit die Wohnraumknappheit eher fördert als ihr entgegenzuwirken.

Daneben gibt es schon lange verfassungsrechtliche Kritik an der Grundsteuer. Die der Besteuerung derzeit zugrundeliegenden Einheitswerte basieren nämlich auf Wertverhältnissen aus den Jahren 1964 (Westdeutschland) und 1935 (Ostdeutschland). Es ist daher kein Wunder, dass sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit dem Schicksal der Grundsteuer befassen muss.

Anlass für die Verfahren vor dem BVerfG geben drei Vorlagen des Bundesfinanzhofes und zwei Verfassungsbeschwerden, die sich darauf stützen, dass sich die Wertverhältnisse gegenüber den jahrzehntealten Bewertungsstichtagen unterschiedlich entwickelt haben. Die geltende Besteuerung, die diese Wertentwicklung nicht widerspiegelt, sei daher gleichheitswidrig. Eine Entscheidung des BVerfG ist voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2018 zu erwarten.

Unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens haben die Länder schon 2016 mit einer aufkommensneutralen Reform der Grundsteuer begonnen, die allerdings wegen der notwendigen Neubewertung viele Jahre zur Umsetzung braucht. Daneben will die neue Große Koalition den Kommunen durch eine neue Form der Grundsteuer die erhöhte Besteuerung unbebauten Baulands ermöglichen.


Anbieter: Modernes Marketing GmbH
Bei der Nutzung dieses Dienstes werden zum Zweck der Darstellung von Online-Informationen Daten an den genannten Anbieter übermittelt. Außerdem ist es wahrscheinlich, dass dieser Anbieter Daten (z.B. Cookies) auf Ihrem Gerät speichert.

Datenschutzerklärung

Zum Seitenanfang