Navigation überspringen Sitemap anzeigen


Steuerliche Behandlung von "Cum/Cum-Transaktionen”

Steuergestaltungen mit Cum/Cum-Transaktionen sind zwar inzwischen weitgehend ausgeschlossen, aber die Finanzverwaltung hat nicht nur zur aktuellen Rechtslage, sondern auch zu Altfällen Vorgaben zur steuerlichen Handhabung herausgegeben.

Bei Cum/Cum-Gestaltungen wurden inländische Aktien unmittelbar vor dem Dividendenstichtag von im Ausland ansässigen Inhabern zur Vermeidung der Kapitalertragsteuer auf eine inländische Bank übertragen und unmittelbar nach Dividendenausschüttung wieder an den ursprünglichen Inhaber zurückgegeben. Seit 2016 verhindert eine Gesetzesänderung solche Gestaltungen. Das Bundesfinanzministerium hat sich jetzt in einem Schreiben ausführlich zur steuerlichen Behandlung solcher Transaktionen sowohl in Altfällen als auch nach der neuen Rechtslage geäußert.


Anbieter: Modernes Marketing GmbH
Bei der Nutzung dieses Dienstes werden zum Zweck der Darstellung von Online-Informationen Daten an den genannten Anbieter übermittelt. Außerdem ist es wahrscheinlich, dass dieser Anbieter Daten (z.B. Cookies) auf Ihrem Gerät speichert.

Datenschutzerklärung

Zum Seitenanfang