Rentenberater ist gewerblich tätig
Ein selbständiger Rentenberater erfüllt nicht die Voraussetzung, um steuerlich als Freiberufler zu gelten.
Eine selbstständige Tätigkeit gilt nur dann als freiberuflich, wenn sie einem der im Gesetz aufgezählten Katalogberufe ähnlich ist. Das ist bei einem nicht als Rechtsanwalt zugelassenen Rentenberater nicht der Fall, meint das Finanzgericht Berlin-Brandenburg, weshalb die Einkünfte gewerbesteuerpflichtig sind.
Anbieter: Modernes Marketing GmbH
Bei der Nutzung dieses Dienstes werden zum Zweck der Darstellung von Online-Informationen Daten an den genannten Anbieter übermittelt. Außerdem ist es wahrscheinlich, dass dieser Anbieter Daten (z.B. Cookies) auf Ihrem Gerät speichert.