Übermittlung von Steuererklärungen per Telefax
Die Finanzverwaltung akzeptiert die Entscheidung des Bundesfinanzhofs, dass Steuererklärungen auch wirksam per Telefax abgegeben werden können.
Vor einigen Monaten hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass eine Steuererklärung per Telefax wirksam beim Finanzamt eingereicht werden kann, auch wenn für die Erklärung eine eigenhändige Unterschrift vorgeschrieben ist. Die Finanzverwaltung fügt sich nun diesem Urteil. Das Bundesfinanzministerium hat daher seine Verwaltungsanweisung aufgehoben, die die Telefaxabgabe nur für Erklärungen ohne Pflicht zur eigenhändigen Unterschrift zugelassen hat.
Anbieter: Modernes Marketing GmbH
Bei der Nutzung dieses Dienstes werden zum Zweck der Darstellung von Online-Informationen Daten an den genannten Anbieter übermittelt. Außerdem ist es wahrscheinlich, dass dieser Anbieter Daten (z.B. Cookies) auf Ihrem Gerät speichert.