Navigation überspringen Sitemap anzeigen


Haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung?

Maler- und Tapezierarbeiten an Innenwänden sind keine hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und damit nur als Handwerkerleistung steuerlich begünstigt.

Immer wieder gibt es mit dem Finanzamt Streit um die Frage, ob eine bestimmte Dienstleistung nun als haushaltsnahe Dienstleistung oder als Handwerkerleistung zu qualifizieren ist. Für den Fall von Maler- und Tapezierarbeiten an Innenwänden und Decken hat nun der Bundesfinanzhof entschieden, dass es sich nicht um hauswirtschaftliche Tätigkeiten handelt, die als haushaltsnahe Dienstleistungen begünstigt sind, sondern um handwerkliche Tätigkeiten, für die ein Anspruch auf die Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen besteht.


Anbieter: Modernes Marketing GmbH
Bei der Nutzung dieses Dienstes werden zum Zweck der Darstellung von Online-Informationen Daten an den genannten Anbieter übermittelt. Außerdem ist es wahrscheinlich, dass dieser Anbieter Daten (z.B. Cookies) auf Ihrem Gerät speichert.

Datenschutzerklärung

Zum Seitenanfang