Navigation überspringen Sitemap anzeigen


Leerverkäufe von Aktien

Um Steuerbetrug im großen Stil zu verhindern, hat das Bundesfinanzministerium zusätzliche Vorgaben erlassen für den Leerverkauf von Aktion über den Dividendenstichtag.

Leerverkäufe von Aktien über den Dividendenstichtag bergen - wenn die den Auftrag ausführende Stelle kein inländisches Kreditinstitut ist - die Gefahr einer mehrfachen Bescheinigung von Kapitalertragsteuer, obwohl nur einmal Kapitalertragsteuer zulasten des rechtlichen Eigentümers der Aktien einbehalten wurde. Um eine mehrfache Anrechnung zu verhindern, hat das Bundesfinanzministerium nun Regeln festgelegt, die für eine Anrechnung oder Erstattung eine Bestätigung des Steuerberaters erfordern.


Anbieter: Modernes Marketing GmbH
Bei der Nutzung dieses Dienstes werden zum Zweck der Darstellung von Online-Informationen Daten an den genannten Anbieter übermittelt. Außerdem ist es wahrscheinlich, dass dieser Anbieter Daten (z.B. Cookies) auf Ihrem Gerät speichert.

Datenschutzerklärung

Zum Seitenanfang